Informationen für Berliner Studierende zum Coronavirus

Hier sammelt die LAK Berlin zentral Informationen rund um die Auswirkungen des Coronavirus auf Berliner Universitäten und Hochschulen. Möglicherweise liegen für bestimmte Hochschulen spezifische Informationen vor. Bitte informiere dich daher auch auf der Seite deines AStA und deiner Hochschule
Diese Seite wurde zuletzt am 19. Mai aktualisiert.

Informationen zur Studienfinanzierung
Notfonds des Studierendenwerks
Aktive Teilnahme in Online-Veranstaltungen
Arbeitsrechtliches
Informationen zum Semesterticket
Hilfsangebote für Menschen in Krisensituationen

Angebote für Studierende

Informationen des Berliner Senats

Pressemitteilung der Kultusminister*innenkonferenz

Informationen zur Studienfinanzierung

Die Übersicht des Ref-Rat der HU Berlin zu BAföG ist die ausführlichste Ressource zum Thema Studienfinanzierung und Corona. Bitte konsultiert zuerst diese Seite. Wenn dann noch Fragen offen sind, lasst euch von der BAföG-Beratung eures AStA per Mail oder Telefon beraten.

Weitere Informationen auf Studis-Online

Pressemitteilung des Bundesministeriums (BMBF) BAföG Zahlungen Sommer-Semester gesichert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat angekündigt, Studierende durch zu Beginn zinslose Darlehen und einen Nothilfefonds zu unterstützen. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Hier die Pressemitteilung.

Notfonds des Studierendenwerks

Das studierendenWERK Berlin hat am 14.5. einen Fonds "Teilhabe am Online Campus" aufgesetzt, aus dem Geld für fehlende Technik beantragt werden konnte. Seit dem 19.5. gibt es einen Antragsstopp.

Das studierendenWERK Berlin hat für kurze Zeit in Härtefällen Unterstützung in Notlagen zur Verfügung gestellt. Die Mittel des Notfonds sind mittlerweile ausgeschöpft! Es werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Aktuell ist unklar, ob der Notfonds erneut aufgestockt werden kann. Folgt dem Studierendenwerk in den sozialen Medien, um auf dem Laufenden zu bleiben. (Facebook, Instagram, Twitter)

Das StudierendenWERK hat gemeinsam mit der Senatskanzlei am 29. April zur Spende für Laptops für Studierende aufgerufen.

Aktive Teilnahme bei Online-Veranstaltungen

In einer Lehrveranstaltung, die im Präsenzbetrieb nicht anwesenheitspflichtig ist, kann auch jetzt nicht verlangt werden, verpflichtend an Videokonferenzen teilzunehmen. Es können auch keine zusätzlichen Prüfungsleistungen wie Essays oder Zusammenfassungen verlangt werden, die nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.

Wir empfehlen daher dringend, bei jedem Kurs die korrespondierende Modulbeschreibung zu prüfen, die ihr in eurer Prüfungsordnung findet. Wenn für ein Modul die Teilnahme „empfohlen“, allerdings nicht „verpflichtet“ wird, darf die Anwesenheit nicht geprüft werden, auch nicht in der Form von Zusammenfassungen oder Tests zum Vorlesungsinhalt. Es können keine zusätzlichen Formen aktiver Teilnahme verlangt werden und auch Modulprüfungen können nicht um weitere Formate ergänzt werden. Abweichungen sind nicht zulässig.

Wenn ihr auf Differenzen zwischen der Prüfungsordnung und den verlangten Leistungen stoßt, empfehlen wir, zunächst Kontakt mit demder Kursleiterin aufzunehmen und eure Kommiliton*innen über die zu viel verlangten Leistungen zu informieren. Ihr könnt euch mit Fragen gerne auch an die Hochschulberatung eures AStA wenden, die euch unterstützt und sich auch an die Dozierenden wenden kann, wenn ihr anonym bleiben möchtet.

Arbeitsrechtliches

Fragen und Antworten der GEW: Was das Coronavirus für die Bildungseinrichtungen bedeutet

Fragen und Antworten von verdi: Was Beschäftigte wissen müssen

Fragen und Antworten der FAU Berlin: Arbeitsrechtliches FAQ

dgb Jugend: Informationen und Hilfestellungen für Studierende

Informationen zum Semesterticket

Stand 24.4.2020

Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung des SemTix-Ratschlags ("Kulanz statt Extrakosten für Erstsemester!") hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) angekündigt, die bisherige Regelung zu überarbeiten. Hier die aktualisierte Regelung, die ab dem 27. März 2020 vorläufig bis zum 31. Mai 2020 gilt:

  • VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 ablaufen, werden zunächst bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Voraussetzung ist, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
  • Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
  • Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.
  • Die Regelung wurde zunächst auf den 30. April befristet und am 27. April verlängert.

Quelle ist die Pressemitteilung des VBB vom 27. April 2020.
Wenn sich an den Regelungen nochmal etwas ändert sollte dies auf der Seite "Kauf und Gültigkeit von VBB–Fahrausweisen" des VBB nachzulesen sein.

Hilfsangebote für Menschen in Krisensituationen

Durch die Corona – Pandemie kommt es zu starken sozialen und räumlichen Einschränkungen. Die Kontaktsperre kann insbesondere für Menschen problematisch sein, die psychisch belastet sind, z.B. für Menschen mit Depressionen.
Auch häusliche Gewalt ist leider keine Seltenheit und kann in Zeiten sozialer Isolation in denen die Betroffenen mehr denn je auf das familiäre Heim zurückgeworden sind, drastischer werden. Viele der genannten Angebote sind auch online per Mail erreichbar. Hier findet ihr Hilfe:

Berliner Krisendienst

In akuten Krisensituationen könnt ihr euch an den Berliner Krisendienst wenden.
Gründe für eine Krise können sein: akute seelische Not-Situationen, Suizidgedanken, Depression, psychische Erkrankung, Trennung/Verlust, Ängste/Panik, Sucht, familiäre und Paarkonflikte, geistige und/oder körperliche Behinderung, traumatische Erlebnisse, psychische Erkrankungen.

Die neun regionalen Standorte des Berliner Krisendienst sind täglich von 16 – 24 Uhr (auch an Feiertagen) geöffnet.
Werktags von 8 – 16 Uhr nur telefonische Information und Weitervermittlung: 390 63 00

  • Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg Krausnickstr. 12a, 10115 Berlin 390 63 – 10
  • Charlottenburg-Wilmersdorf Horstweg 2, 14059 Berlin 390 63 – 20
  • Spandau Charlottenstr. 13, 13597 Berlin 390 63 – 30
  • Pankow, Prenzlauerberg, Weissensee Mühlenstraße 48, 13187 Berlin 390 63 – 40
  • Reinickendorf Berliner Straße 25, 13507 Berlin 390 63 – 50
  • Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg Albrechtstraße 7, 12165 Berlin 390 63 – 60
  • Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Irenenstraße 21 A, 10317 Berlin 390 63 – 70
  • Treptow-Köpenick Spreestraße 6, 12439 Berlin 390 63 – 80
  • Neukölln Karl-Marx-Straße 23, 12043 Berlin 390 63 – 90

Nachts von 24 – 8 Uhr & an Wochenenden und Feiertagen ganztägig überregionaler Bereitschaftsdienst:

  • Krausnickstr. 12A 10115 Berlin 390 63 00

Psychosoziale Beratung für Frauen*

Für Frauen* in persönlichen Krisensituationen bietet das Frieda Beratungszentrum für Frauen* in Berlin Hilfe.
psychosoziale Beratung unter 030 422 4276
dienstags und freitags von 10 – 14 Uhr

Hilfe bei Häuslicher Gewalt

Hier findet ihr Hilfe, falls ihr während der Kontaktsperre in den eigenen vier Wänden nicht sicher seid. Viele der genannten Angebote sind auch online per Mail erreichbar:

Frieda Beratungszentrum für Frauen* in Berlin

  • psychosoziale Beratung unter (030) 422 4276
  • dienstags und freitags von 10 – 14 Uhr
  • Stalking-Beratung unter (030) 5860 1216
  • mittwochs und donnerstags von 10-14 Uhr

Weitere Beratungsangebote

Das studentische Angebot der Nightline könnt ihr hier einsehen.
Weitere Nightline Kontakte auf Studis-Online

Soulspace: Eine Beratungs-, Kontakt- und Behandlungsinitative für junge Menschen im Alter zwischen 15 und 35 Jahren. Telefon: 030 28476648. https://soulspace-berlin.de/

Psychologische Beratung der Universitäten: Ihr könnt euch auch an die psychologische Beratung eurer jeweiligen Universität wenden. Diese findet ihr auf deren Webseiten.

Die Beratung der Freien Universität hat psychologische Tipps bei Belastung durch die COVID19-Pandemie zusammengestellt.

Darüber hinaus bieten die Studierendenwerke Beratungsangebote an. Am besten informiert ihr euch über die Seite eures lokalen Studiwerks darüber. Hier die bundesweite Übersicht

Angebote für Studierende

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.) veröffentlicht auf seiner Webseite aktuelle Informationen und Pressemitteilungen zu deutschlandweiten Entwicklungen.

Dort gibt es auch eine Übersicht mit Informationsseiten der Bundesländer

Der fzs e.V. hat außerdem einen Telegram Channel, um über aktuelle Entwicklungen in der bundesweiten Hochschulpolitik zu informieren. Der fzs e.V. in weiteren soziale Medien: Facebook, Instagram, Twitter

Angebote für Studierende mit Kindern

Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

Informationen des Studierendenwerks zur Regelung der Notbetereung.

Nach der Geburt bekommen Personen bei Hallo Hebamme einen kostenlosen achtwöchigen-Rückbildungskurs

Für die Kleinen postet das Kinderkunsthaus München auf Instagram jeden Tag eine Bastelidee und auch das FEZ Berlin sammelt auf seiner Internetseite kreative Ideen für Zuhause.

Von Newniq gibt's hübsche Malvorlagen zum Ausdrucken.

Die ARD erweitert ihr Kinderprogramm - Die Sendung mit der Maus kommt nun täglich um 11:30 Uhr im WDR. Die Kindernachrichten "logo!" berichten nun zwei Mal pro Tag über die aktuelle Lage - zusätzlich zu der Sendung um 19:50 Uhr auch um 11:05 Uhr. Ein weiteres Programm bietet die Sendung "Planet Schule".

ALBA Berlin bietet auf YouTube ab sofort eine tägliche Sportstunde für Kinder. Der Sporttag beginnt um 9 Uhr mit 30 Minuten Programm für Kitakinder, um 10 Uhr läuft dann die 45-minütige Sportstunde für Grundschul-Kinder und um 11 Uhr der Sportunterricht für Oberschul-Kinder.

Das Hamburger Zwergenorchester streamt täglich ein Konzert und die Musiklehrerin Julia Miller-Nissner bietet jeden Tag auf YouTube eine Online-Musikstunde an.

Einen Museumsbesuch ermöglichen euch die virtuellen Rundgänge in 12 berühmten Kulturstätten auf der ganzen Welt, wie dem Pariser Louvre oder dem New Yorker Guggenheim.

Informationen des Berliner Senats

Zentrale Infoseite der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung.

Pressemitteilung vom 7.5.2020

Die Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung konkretisiert die Lockerungen aus der Verordnung des Senats für die Berliner Hochschulen. Die Umsetzung ist an den Hochschulen teilweise unterschiedlich. Die wichtigsten Punkte für Studierende:

  • Die Hochschulen beenden am 11. Mai den Präsenznotbetrieb und gehen in den "eingeschränkten Betrieb" über.
  • Der Zugang zu Hochschulen ist in Ausnahmefällen für Forschungs- und Verwaltungszwecke wieder möglich.
  • Auch Lehrveranstaltungen und Prüfungen können im Präsenzbetrieb stattfinden, wenn ein digitaler Ersatz nicht möglich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn Labor und Arbeitsräume benötigt werden.

Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) ergänzt in der Pressemitteilung vom 8. Mai:

  • Die Bibliotheken arbeiten an Konzepten, die einen Ausleihbetrieb ermöglichen sollen.
  • Es können auch PC-Pools und Lernräume geöffnet werden.
  • Ende der Vorlesungszeit am 18. Juli 2020

Vorlesungszeiten im Witersemester 2020/21:

    1. Oktober bis 20. Feburar (Fachhochschulen)
    1. November bis 27. Februar (Universitäten)

Verordnung vom 21.4.2020

In der Verordnung vom 21.4.2020 wurden Eindämmungsmaßnahmen für Berlin veröffentlicht.Die komplette Verordnung findet sich hier. Die Bestimmungen für Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung sind hier nachzulesen.

Die wichtigsten Informationen für Studierende:

Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen, sowie weitere Einrichtungen bleiben weiterhin für den Präsenzlehrbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen.
Unter Gewährleistung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene [...] sind durch die neue Verordnung folgende Ausnahmen möglich:

  • Ab dem 27. April 2020 kann der Leihbetrieb in den Bibliotheken und Archiven der Hochschulen wieder aufgenommen werden. Den konkreten Start des Leihbetriebs geben die Hochschulen bekannt.
  • Zwingend erforderliche Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen, können durchgeführt werden und Prüfungstermine müssen mit angemessenem Vorlauf angekündigt werden. Studierende können in begründeten Fällen von der Teilnahme an einer Prüfung absehen.
  • Zwingend erforderliche Praxisformate, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, können in begründeten Fällen durchgeführt werden.

Pressemitteilung vom 3.4.2020

Die Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschungvom 3.4.2020 benennt folgende Rahmenbedingungen für das Sommersemester 2020. Die Pressemitteilung lässt sich hier herunterladen (PDF 0,2 MB)

  • Das Sommersemester ist ein Hochschulsemester, in dem Lehrveranstaltungen bestmöglich angeboten werden. Erworbene Leistungspunkte werden angerechnet.
  • Das Sommersemester wird nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Für Studierende, die im Sommersemester nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten können, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit nicht nachteilig aus. Die Hochschulen treffen Vorkehrungen, die die automatische Verschiebung von Regelterminen für kommende Semester sicherstellen. (Wie genau das Hochschul- und Prüfungsrechtlich umgesetzt wird, ist bislang unklar, Anmerkung der LAK)
  • Die Hochschulen werden den Studierenden in möglichst großem Umfang Online-Angebote zur Verfügung stellen oder – sobald dies wieder möglich und insbesondere geboten sein sollte – auch Präsenzveranstaltungen anbieten, die von den Studierenden jeweils nach individueller Möglichkeit in Anspruch genommen werden können. [1]
  • Studierende können Prüfungsleistungen erbringen: Diese sollen in digitaler Form stattfinden können, sofern es für die Prüfungsinhalte anwendbar ist. Präsenzprüfungen können – sobald dies wieder möglich sein sollte – mit angemessenem Vorlauf angekündigt und abgehalten werden.
  • Für das Sommersemester 2020 vorgesehene Verträge mit studentischen Hilfskräften werden grundsätzlich abgeschlossen und die Lehraufträge für Lehrbeauftragte werden grundsätzlich erteilt.
  • Falls geplante wissenschaftliche Aufgaben (oder in Ausnahmefällen auch nicht-wissenschaftliche Aufgaben) im Sommersemester nicht wahrgenommen werden können, wird eine Verlängerung von befristeten Verträgen, die bis zum 31.12.2021 auslaufen, um 6 Monate angestrebt, soweit anderweitige zuwendungs- oder personalrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
  • Die Hochschulen bemühen sich um eine Verlängerung von Forschungsprojekten und weiteren Drittmittelvorhaben im Einvernehmen mit den jeweiligen Drittmittelgebern.
  • Zur Schlichtung von Streitfällen sehen alle Hochschulen im Rahmen existierender Regeln Mechanismen vor, die sicherstellen, dass den oben genannten Flexibilitäts- und Kulanzregeln Rechnung getragen wird.
  • Die Semesterzeiten bleiben unverändert. Die Vorlesungszeiten können angepasst werden.

[1] Werden in internen Laufbahnstudiengängen und dualen Studiengängen wieder Präsenzveranstaltungen angeboten, können die Hochschulen hierfür Präsenzpflicht erklären.

Verordnung vom 17.3.2020

Mit der Verordnung des Senats zur Corona-Krise vom 17.3.2020 gilt ab dem 18.3.2020 bis 19.4.2020 wie folgt:

  • staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen nicht für den Präsenzlehrbetrieb und nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Bibliothekendürfennicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Onlinedienste können angeboten werden.
  • Mensen des Studierendenwerks dürfen nicht geöffnet werden.

Allgemeine Verordnung des Senats zur Eindämmung des Corona-Virus.

Pressemitteilung der Kultusminister*innenkonferenz

Am 3.4.2020 wurden folgende Regelungen veröffentlicht, auf die sich zuvor die Kultusminister*innen der Länder geeinigt haben:

  • Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
  • Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden. (In Berlin ist der 20. April als Beginn der Vorlesungszeit vorgesehen.)
  • Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
  • Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen.
  • Die Öffnung der Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das Wintersemester 2020/2021 wird verschoben.

Hier die Pressemitteilung in voller Länge.