Informationen des Berliner Senats

Pressemitteilung vom 22.1.2021

Der Hochschulbetrieb soll weiter eingeschränkt werden, so beschließt der Senat jetzt und erlässt folgende Maßnahmen, nachzulesen in dieser Pressemitteilung. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Bis zum 15. Februar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 15. Februar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.
  • Für Abschluss- und Hausarbeiten werden die Hochschulen entsprechend ihrer jeweils geltenden Rahmenordnungen die Bearbeitungszeiten bis zum 31.03.2021 verlängern oder vergleichbare Regelungen treffen.

Pressemitteilung vom 8.1.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP). Die komplette Version ist hier einzusehen.

Die bereits am 14. Dezember vereinbarten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und zur Eindämmung der Pandemie werden über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar forgeführt. Außerdem gibt es weitere Verschärfungen der Maßnahmen. Ab dem 11. Januar gilt im Rahmen des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb Folgendes:

  • Im Zeitraum vom 11. bis zum 31. Januar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.

Dabei werden die Berliner Hochschulen – wie bereits seit Beginn der Pandemie – auch weiterhin mögliche Nachteile für Studierende soweit als möglich vermeiden bzw. abdämpfen; für Abschluss- und Hausarbeiten werden die Hochschulen entsprechend ihrer jeweils geltenden Rahmenordnungen die Bearbeitungszeiten um 4 Wochen verlängern oder vergleichbare Regelungen treffen.

Pressemitteilung vom 20.10.2020

Für Hochschulen in Berlin hat der Senat für Wissenschaft und Forschung in seiner Pressemitteilung die folgenden Maßnahmen in Stufe 2 des Berliner Corona-Stufenplans bekanntgegeben:

1. Lehrveranstaltungen werden in digitalen Formaten durchgeführt. Ausnahmen gelten für:

  • Zwingend erforderliche Praxisformate
  • Präsenzformate zur Einführung neuer Studierender/Erstsemester sowie internationaler Studierender

2. Präsenzprüfungen können unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden.

3. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in allen Hochschulgebäuden verpflichtend. 

4. Im Zeitraum von 14.-23.12.20 finden an den Hochschulen nur Prüfungen und Lehrveranstaltungen statt, die grundsätzlich nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. In der Woche nach Silvester (04.-08.01.21) finden keine Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen statt. Digitale Prüfungen und digitale Lehrveranstaltungen sind in beiden Wochen möglich. Die akademischen Fristen bleiben unverändert.

5. Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb auf dem Campus wird weiterhin aufrechterhalten.

6. Der allgemeine Publikumsverkehr an Hochschulen wird eingestellt. 

 

Pressemitteilung vom 7.5.2020

Die Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung konkretisiert die Lockerungen aus der Verordnung des Senats für die Berliner Hochschulen. Die Umsetzung ist an den Hochschulen teilweise unterschiedlich. Die wichtigsten Punkte für Studierende:

  • Die Hochschulen beenden am 11. Mai den Präsenznotbetrieb und gehen in den "eingeschränkten Betrieb" über.
  • Der Zugang zu Hochschulen ist in Ausnahmefällen für Forschungs- und Verwaltungszwecke wieder möglich.
  • Auch Lehrveranstaltungen und Prüfungen können im Präsenzbetrieb stattfinden, wenn ein digitaler Ersatz nicht möglich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn Labor und Arbeitsräume benötigt werden.

Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) ergänzt in der Pressemitteilung vom 8. Mai:

  • Die Bibliotheken arbeiten an Konzepten, die einen Ausleihbetrieb ermöglichen sollen.
  • Es können auch PC-Pools und Lernräume geöffnet werden.
  • Ende der Vorlesungszeit am 18. Juli 2020

Vorlesungszeiten im Witersemester 2020/21:

  • 1. Oktober bis 20. Feburar (Fachhochschulen)
  • 2. November bis 27. Februar (Universitäten)

 

Verordnung vom 21.4.2020

In der Verordnung vom 21.4.2020 wurden Eindämmungsmaßnahmen für Berlin veröffentlicht.Die komplette Verordnung findet sich hier. Die Bestimmungen für Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung sind hier nachzulesen.

Die wichtigsten Informationen für Studierende:

Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen, sowie weitere Einrichtungen bleiben weiterhin für den Präsenzlehrbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen.
Unter Gewährleistung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene [...] sind durch die neue Verordnung folgende Ausnahmen möglich:

  • Ab dem 27. April 2020 kann der Leihbetrieb in den Bibliotheken und Archiven der Hochschulen wieder aufgenommen werden. Den konkreten Start des Leihbetriebs geben die Hochschulen bekannt.
  • Zwingend erforderliche Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen, können durchgeführt werden und Prüfungstermine müssen mit angemessenem Vorlauf angekündigt werden. Studierende können in begründeten Fällen von der Teilnahme an einer Prüfung absehen.
  • Zwingend erforderliche Praxisformate, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, können in begründeten Fällen durchgeführt werden.

 

Pressemitteilung vom 3.4.2020

Die Pressemitteilung der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschungvom 3.4.2020 benennt folgende Rahmenbedingungen für das Sommersemester 2020. Die Pressemitteilung lässt sich hier herunterladen (PDF 0,2 MB)

  • Das Sommersemester ist ein Hochschulsemester, in dem Lehrveranstaltungen bestmöglich angeboten werden. Erworbene Leistungspunkte werden angerechnet.
  • Das Sommersemester wird nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Für Studierende, die im Sommersemester nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten können, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit nicht nachteilig aus. Die Hochschulen treffen Vorkehrungen, die die automatische Verschiebung von Regelterminen für kommende Semester sicherstellen. (Wie genau das Hochschul- und Prüfungsrechtlich umgesetzt wird, ist bislang unklar, Anmerkung der LAK)
  • Die Hochschulen werden den Studierenden in möglichst großem Umfang Online-Angebote zur Verfügung stellen oder – sobald dies wieder möglich und insbesondere geboten sein sollte – auch Präsenzveranstaltungen anbieten, die von den Studierenden jeweils nach individueller Möglichkeit in Anspruch genommen werden können. [1]
  • Studierende können Prüfungsleistungen erbringen: Diese sollen in digitaler Form stattfinden können, sofern es für die Prüfungsinhalte anwendbar ist. Präsenzprüfungen können – sobald dies wieder möglich sein sollte – mit angemessenem Vorlauf angekündigt und abgehalten werden.
  • Für das Sommersemester 2020 vorgesehene Verträge mit studentischen Hilfskräften werden grundsätzlich abgeschlossen und die Lehraufträge für Lehrbeauftragte werden grundsätzlich erteilt.
  • Falls geplante wissenschaftliche Aufgaben (oder in Ausnahmefällen auch nicht-wissenschaftliche Aufgaben) im Sommersemester nicht wahrgenommen werden können, wird eine Verlängerung von befristeten Verträgen, die bis zum 31.12.2021 auslaufen, um 6 Monate angestrebt, soweit anderweitige zuwendungs- oder personalrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
  • Die Hochschulen bemühen sich um eine Verlängerung von Forschungsprojekten und weiteren Drittmittelvorhaben im Einvernehmen mit den jeweiligen Drittmittelgebern.
  • Zur Schlichtung von Streitfällen sehen alle Hochschulen im Rahmen existierender Regeln Mechanismen vor, die sicherstellen, dass den oben genannten Flexibilitäts- und Kulanzregeln Rechnung getragen wird.
  • Die Semesterzeiten bleiben unverändert. Die Vorlesungszeiten können angepasst werden.

[1] Werden in internen Laufbahnstudiengängen und dualen Studiengängen wieder Präsenzveranstaltungen angeboten, können die Hochschulen hierfür Präsenzpflicht erklären.

 

Verordnung vom 17.3.2020

Mit der Verordnung des Senats zur Corona-Krise vom 17.3.2020 gilt ab dem 18.3.2020 bis 19.4.2020 wie folgt:

  • staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen nicht für den Präsenzlehrbetrieb und nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Bibliothekendürfennicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Onlinedienste können angeboten werden.
  • Mensen des Studierendenwerks dürfen nicht geöffnet werden.

Allgemeine Verordnung des Senats zur Eindämmung des Corona-Virus.

 


 

Pressemitteilung der Kultusminister*innenkonferenz

 

Am 3.4.2020 wurden folgende Regelungen veröffentlicht, auf die sich zuvor die Kultusminister*innen der Länder geeinigt haben:

  • Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
  • Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden. (In Berlin ist der 20. April als Beginn der Vorlesungszeit vorgesehen.)
  • Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
  • Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen.
  • Die Öffnung der Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das Wintersemester 2020/2021 wird verschoben.

Hier die Pressemitteilung in voller Länge.