Stellungnahme zur Verabschiedung des Berliner LADG

Die LAK Berlin begrüßt das neue Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG), das am 04.06.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde.

Neben Senats-, Bezirksverwaltungen und Behörden, sind auch Hochschulen als landesunmittelbare, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Institutionen, an denen dieses Gesetz Betroffene in Zukunft vor Diskriminierung schützen soll. In unserer hochschulpolitischen Arbeit hat sich durch Rückmeldungen studentischer Initiativen und studentischer Beratungsstellen gezeigt, dass sich auch an Hochschulen strukturelle Diskriminierungen fortsetzen und verfestigen, bzw. von den Universitäten selbst (re-) produziert werden, wenn gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung nichts unternommen wird. Dies zeigt sich z.B. in der Ungleichbehandlung durch Dozierende, durch Benachteiligung bei der Wohnheimplatzvergabe oder den Diskriminierungserfahrungen Betroffener in Online-Kursen in diesem Semester.

Kritisch sehen wir die Stellungnahmen und Pressemitteilungen einzelner Parteien, die sich eher um die Position derjenigen sorgen, von denen Diskriminierung ausgeht, anstatt sich für die grundgesetzlich verankerte und gebotene Gleichstellung aller Menschen einzusetzen. Besonders in Angesicht der aktuellen Diskussion, die mit der Ermordung von George Floyd präsent ist, kann diese Haltung nur als zynisch gesehen werden und ist explizit zu verurteilen. Wir erwarten hier vom Berliner Abgeordnetenhaus, dass trotz solcher Einzelstatements die ausstehende Ombudsstelle unverzüglich eingerichtet wird: fachlich geeignet und mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet.

Für den Alltag an den Hochschulen ist es zudem unvermeidlich, aktiv an hochschulinternen Strukturen zu arbeiten, die Diskriminierung vermindern und vorbeugen. Dazu haben wir uns als LAK Berlin bereits in den Forderungen an das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) stark gemacht[[i]], in denen wir fordern, dass

  • Hochschulen Diversitätskonzepte einführen,
  • Diversitätsbüros an den Hochschulen einzurichten haben,
  • Antirassismus-, Antiklassismus-, Queerbeauftragte berufen und
  • rechtlich bindende Antidiskriminierungsrichtlinien und Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt festgelegt werden.
 

[i] LAK Berlin: Forderungen der Berliner Studierendenschaften. Mai 2020. Online unter: https://www.lak-berlin.de/sites/default/files/2020-05/LAK_BerlHG-Anforderungen_2020-05-07_1-4_0.pdf